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   BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17   

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https://dejure.org/2018,23281
BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17 (https://dejure.org/2018,23281)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2018 - XII ZB 615/17 (https://dejure.org/2018,23281)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - XII ZB 615/17 (https://dejure.org/2018,23281)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 26 FamFG, § ... 1903 Abs. 1 BGB, §§ 271 ff. FamFG, § 294 Abs. 1 FamFG, §§ 279 Abs. 1, 3, 4, 288 Abs. 2 Satz 1 FamFG, §§ 278 Abs. 1, 280 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 294 Abs. 2 FamFG, § 280 Abs. 3 FamFG, § 1896 Abs. 1, 1a, 2 BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts durch den Tatrichter nur dann ohne weitere Ermittlungen aufgrund der Bildung der im Ausgangsverfahren getroffenen Feststellungen als tragfähige Grundlage für die Beurteilung; Aufrechterhaltung der Anordnung des ...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts ohne weitere Ermittlungen; inhaltliche Eignung des Sachverständigengutachtens als ausreichende Tatsachengrundlage für die zu treffende Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts durch den Tatrichter nur dann ohne weitere Ermittlungen aufgrund der Bildung der im Ausgangsverfahren getroffenen Feststellungen als tragfähige Grundlage für die Beurteilung; Aufrechterhaltung der Anordnung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts ohne weitere Ermittlungen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1409
  • MDR 2018, 1187
  • FGPrax 2018, 273
  • FamRZ 2018, 1605
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.2016 - XII ZB 606/15

    Betreuungsaufhebung: Anforderungen an ein Sachverständigengutachten über die

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Nach den Maßstäben des § 26 FamFG bestimmt sich, ob im Einzelfall auch im Aufhebungsverfahren eine persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen oder ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 8 mwN und vom 21. September 2016 - XII ZB 606/15 - FamRZ 2016, 2090 Rn. 11 mwN).

    Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung nicht offensichtlich unerheblich ist, hat der Tatrichter zumindest eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen einzuholen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. September 2016 - XII ZB 606/15 - FamRZ 2016, 2090 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 198/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Nach den Maßstäben des § 26 FamFG bestimmt sich, ob im Einzelfall auch im Aufhebungsverfahren eine persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen oder ein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 8 mwN und vom 21. September 2016 - XII ZB 606/15 - FamRZ 2016, 2090 Rn. 11 mwN).

    Daher obliegt dem Rechtsbeschwerdegericht insoweit lediglich eine Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob der Tatrichter die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat und die rechtliche Würdigung auf einer ausreichenden Sachverhaltsaufklärung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 198/16 - FamRZ 2018, 124 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Liegt nur eine der Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht mehr vor, ist die Anordnung gemäß § 1908 d Abs. 4 iVm Abs. 1 BGB aufzuheben (vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Das Landgericht hatte im Anordnungsverfahren auf der Grundlage der dortigen Ermittlungen sowohl das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen nach § 1896 Abs. 1, 1a und 2 BGB für eine Betreuung im Bereich der Vermögenssorge festgestellt als auch eine erhebliche Gefahr im Sinne des § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB für das Vermögen des Betroffenen und das Fehlen eines auf den Einwilligungsvorbehalt bezogenen freien Willens (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 11 mwN) des Betroffenen bejaht.
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2017 - XII ZB 608/15 - FamRZ 2017, 754 Rn. 13 mwN) und dabei die speziellen verfahrensrechtlichen Maßgaben der §§ 271 ff. FamFG zu beachten.
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 467/10

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Veranlassung der Durchführung

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Für die Durchführung weiterer tatrichterlicher Ermittlungen bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände, die - wenn sie dem Gericht nicht bereits auf anderem Wege bekannt gemacht worden sind - vom Betroffenen vorzubringen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 10 f. mwN).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 296/12

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Hat das Betreuungsgericht den Einwilligungsvorbehalt verfahrensordnungswidrig ohne ein Sachverständigengutachten angeordnet, so gebietet nach der Senatsrechtsprechung zwar nicht § 294 Abs. 2 FamFG, aber der Amtsermittlungsgrundsatz regelmäßig die Einholung eines entsprechenden Gutachtens im Aufhebungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 296/12 - FamRZ 2013, 285 Rn. 9 f.).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 15 W 425/00
    Auszug aus BGH, 11.07.2018 - XII ZB 615/17
    Fehlt es an solchen Anhaltspunkten, so kann eine Anregung des Betroffenen auf Aufhebung oder Einschränkung des Einwilligungsvorbehalts, die kurz nach dem Abschluss des vorausgegangenen Prüfungsverfahrens unter im Wesentlichen unveränderter Wiederholung seines bisherigen Vorbringens gestellt wird, ggf. auch ohne weitere Ermittlungen abgelehnt werden (vgl. Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 294 Rn. 6; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 294 Rn. 4; vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 11. Januar 2001 - 15 W 425/00 - juris Rn. 9 zu § 12 FGG).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZB 11/22

    Bindungdwirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Urteils gemäß §§ 2342 ,

    Eine Aufklärungspflicht besteht nur insoweit, als bei sorgfältiger Überlegung greifbare Anhaltspunkte zu weiteren Ermittlungen Anlass bieten (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZB 6/17, ErbR 2017, 611 Rn. 16; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2018 - XII ZB 615/17, FamRZ 2018, 1605 Rn. 10; vom 5. Juli 1963 - V ZB 7/63, BGHZ 40, 54, 57 unter 2. [juris Rn. 12]).
  • BGH, 17.10.2018 - XII ZB 313/18

    Verfahren auf Aufhebung der Betreuung: Erneute Betreuerauswahl bei

    Für die Durchführung weiterer tatsächlicher Ermittlungen bedarf es greifbarer Anhaltspunkte für eine Veränderung der der Betreuerbestellung zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände (Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 467/10 - FamRZ 2011, 556 Rn. 11; vgl. auch zum Einwilligungsvorbehalt Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 615/17 - MDR 2018, 1187 Rn. 10).
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